Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies ist die allgemeine Fassung. Sie stammt aus Mai 2026 und liegt derzeit
beim Anwalt. Für einzelne Produkte kann eine eigene Fassung gelten — für
Bidi.Radar die unter radar.bidi.pro/agb.
Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss gilt.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Frank Bley, Im Schoole 24, 26169 Friesoythe (nachfolgend „Bidi" oder „Anbieter") und dem Kunden über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung „Bidi" sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- Bidi richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind als Vertragspartner ausgeschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bidi ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf bidi.pro stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde im Bestellprozess ein Abonnement bestätigt und Bidi die Bestellung in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder den Zugang zum Produkt freischaltet — je nachdem, was zuerst eintritt.
- Während der Pilotphase bis zum 31.12.2026 erfolgt der Vertragsschluss in der Regel auf Basis eines individuellen Angebots, das per E-Mail bestätigt wird.
3. Leistungsumfang
- Bidi stellt dem Kunden eine internetbasierte Bau-Plattform mit Modulen für Bautagebuch, Aufmaß, Nachträge, Zeiterfassung, Bauzeitenplanung, Baukalkulation, DMS, Störungsmanagement und KI-Assistenz zur Nutzung bereit. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf bidi.pro in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Bidi ist berechtigt, den Funktionsumfang zugunsten des Kunden weiterzuentwickeln, insbesondere durch neue Features, Verbesserungen oder den Austausch eingesetzter Technologien, sofern der vertraglich geschuldete Kernleistungsumfang nicht eingeschränkt wird.
- Eine Anpassung der Software an individuelle Anforderungen des Kunden (Customizing) ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
- Beratungs-, Schulungs- und Onboarding-Leistungen werden, soweit nicht im Tarif inkludiert, nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen abgerechnet.
4. Verfügbarkeit
- Bidi stellt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Internetschnittstelle des Rechenzentrums) zur Verfügung. Maßgeblich ist die kalenderjährliche Berechnung.
- Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fließen ein:
- Geplante Wartungsarbeiten (in der Regel werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ, Ankündigung mindestens 24 Stunden vorab)
- Höhere Gewalt und vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Ausfall des Internetzugangs des Kunden, Angriffe auf die Infrastruktur Dritter)
- Funktionseinschränkungen aufgrund einer nicht zu vertretenden Drittleistung (z. B. Hosting-Provider, sofern Bidi alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat)
- Die Plattform ist offline-fähig: Datenerfassung in der mobilen App ist auch ohne Internetverbindung möglich; eine Synchronisation erfolgt automatisch, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort, ggf. 2FA-Tokens) geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff. Er informiert Bidi unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat.
- Der Kunde sorgt für eine geeignete Hard- und Softwareausstattung sowie eine ausreichende Internetverbindung auf seiner Seite.
- Der Kunde stellt sicher, dass von ihm in die Plattform eingestellte Daten frei von Rechten Dritter sind, keine Schadsoftware enthalten und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes (§ 26 BDSG) ist es Aufgabe des Kunden, die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten (insbesondere Stempelzeiten und Geofence-Ergebnisse) zu schaffen — etwa durch Betriebsvereinbarung oder Einwilligung.
6. Nutzungsrechte
- Bidi räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit zu nutzen.
- Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere Konzernunternehmen) bedarf der vorherigen Zustimmung von Bidi. Die Bereitstellung von Zugängen für Subunternehmer des Kunden im Rahmen der GU↔NU-Architektur ist ausdrücklich gestattet und Bestandteil des Produkts.
- An vom Kunden eingestellten Inhalten erwirbt Bidi keine Rechte; Bidi ist lediglich befugt, diese im Rahmen der Auftragsverarbeitung zu speichern, zu verarbeiten und an den Kunden zurückzustellen.
7. Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß bidi.pro/preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig.
- Für Subunternehmer des Kunden gilt: Die Nutzung des NU-Portals durch Nachunternehmer ist bis 10 User je NU kostenfrei. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert abgerechnet.
- Bidi ist berechtigt, die Preise zum Beginn eines neuen Vertragsjahres mit einer Vorankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
- Bei Zahlungsverzug ist Bidi berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen und nach erfolgloser Mahnung den Zugang zur Plattform zu sperren.
8. Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt — sofern nicht abweichend vereinbart — bei monatlicher Zahlweise einen Monat, bei jährlicher Zahlweise zwölf Monate.
- Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bidi insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug gerät oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
- Nach Vertragsende stellt Bidi dem Kunden seine Daten für 30 Tage als Export (z. B. CSV / GAEB) zur Verfügung. Anschließend werden die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Haftung
- Bidi haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten entstanden wäre. Bidi sichert seinerseits Daten täglich (siehe Datenschutzerklärung).
- Die Haftung pro Schadensfall ist auf das vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis gezahlte Netto-Entgelt begrenzt, höchstens jedoch auf 25.000 EUR — ausgenommen sind die Fälle nach Ziffer 9.1.
- Bidi haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Kunden in die Plattform eingestellten Inhalte.
Hinweis Pilotphase. Während der Pilotphase bis 31.12.2026 weisen wir transparent darauf hin, dass die Plattform aktiv weiterentwickelt wird. Bidi ist um maximale Stabilität bemüht; die Haftungsregeln bleiben unverändert anwendbar.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit Bidi im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags und wird gesondert in Textform vereinbart.
- Die Datenschutzerklärung von Bidi unter bidi.pro/datenschutz beschreibt insbesondere Hosting-Standort, Subdienstleister und technisch-organisatorische Maßnahmen.
- Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
11. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich und verwenden sie ausschließlich für vertragsbezogene Zwecke.
- Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus.
- Bidi darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenzkunden nennen (Logo-Verwendung, Kurzbeschreibung). Eine Ablehnung ist jederzeit möglich.
12. Änderung dieser AGB
- Bidi ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus zwingenden gesetzlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
- Im Fall des Widerspruchs steht Bidi ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Friesoythe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
Stand dieser Fassung: Mai 2026 · Version 1.0